Entsorgung

Hinweis zum Batteriegesetz, Elektrogesetz und Verpackungsverordnung

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Gesetzlicher Hinweis gemäß Batteriegesetz

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler gemäß Batteriegesetz verpflichtet, Sie als Verbraucher auf folgendes hinzuweisen:

Sie sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben. Sie können diese nach Gebrauch persönlich bei uns abgeben, in einer kommunalen Sammelstelle oder auch im Handel vor Ort zurückgeben. Alternativ können Sie die von uns erworbenen Batterien und Akkus in einem frankierten Umschlag an uns zurücksenden.

Die Rücksendeadresse finden Sie im Impressum.

Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Pb, Cd oder Hg) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.

Im Folgenden bedeuten die Mülltonnen

1.) enthalten Blei
2.) enthalten Cadmium
3.) enthalten Quecksilber

pbcdhg 

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Gesetzlicher Hinweis zur Altgeräte-Entsorgung

Sie sind gesetzlich verpflichtet, Altgeräte (Elektro- und Elektronikgeräte, die Abfall i.S.d. § 3 Abs. 1 S. 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sind, einschließlich aller Bauteile, Unterbaugruppen und Verbrauchsmaterialien, die zum Zeitpunkt des Eintritts der Abfalleigenschaft Teil des Altgerätes sind, vgl. § 3 Abs. 3 ElektroG) einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Kommunen) haben hierfür Sammelstellen eingerichtet, bei denen Altgeräte aus privaten Haushalten ihres Gebiets für Sie kostenfrei entgegen genommen werden. Unter Umständen bieten die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger auch die Abholung von Altgeräten bei privaten Haushalten an. Bitte informieren Sie sich hierüber gegebenenfalls bei dem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. 

Indem Sie Altgeräte ordnungsgemäß einer getrennten Sammlung zuführen, tragen Sie zur Wiederverwendung, zur stofflichen Verwertung und zu anderen Formen der Verwertung von Altgeräten bei. Die Wiederverwendung umfasst Maßnahmen, bei denen die Altgeräte oder deren Bauteile zu dem gleichen Zweck verwendet werden, für den sie hergestellt oder in Verkehr gebracht wurden. Die stoffliche Verwertung ist die in einem Produktionsprozess erfolgende Wiederaufbereitung der Abfallmaterialien für den ursprünglichen Zweck oder andere Zwecke, jedoch unter Ausschluss der energetischen Verwendung.

Andere Formen der Verwertung sind (Anhang II B des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes): Rückgewinnung/Regenerierung von Lösemitteln, Verwertung/Rückgewinnung organischer Stoffe, die nicht als Lösemittel verwendet werden (einschließlich der Kompostierung und sonstiger biologischer Umwandlungsverfahren), Verwertung/Rückgewinnung von Metallen und Metallverbindungen, Verwertung/Rückgewinnung von anderen anorganischen Stoffen, Regenerierung von Säuren und Basen, Wiedergewinnung von Bestandteilen, die der Bekämpfung der Verunreinigung dienen, Wiedergewinnung von Katalysatorenbestandteilen, Ölraffination oder andere Wiederverwendungsmöglichkeiten von Öl, Aufbringung auf den Boden zum Nutzen der Landwirtschaft oder der Ökologie, Verwendung von Abfällen, die bei einem der oben genannten Verfahren gewonnen werden, Austausch von Abfällen, um sie einem der oben genannten Verfahren zu unterziehen und Ansammlung von Abfällen, um sie einem der oben genannten Verfahren zu unterziehen (ausgenommen zeitweilige Lagerung - bis zum Einsammeln - auf dem Gelände der Entstehung der Abfälle).

Eine nicht ordnungsgemäße Entsorgung der in den Elektro- und Elektronikgeräten enthaltenen gefährlichen Stoffen kann negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit haben. Das Symbol der „durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern“ weist auf Ihre Pflicht hin, ein mit diesem Symbol gekennzeichnetes Elektro- oder Elektronikgerät nicht dem unsortierten Siedlungsabfall zuzuführen, sondern einer von diesem getrennten Erfassung.

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